Spesenreglement Meine Zeit GmbH
Geltungsbereich
Das Spesenreglement gilt für den gesamten Geschäftsbereich der Meine Zeit GmbH (nachfolgend "Firma").
5. Spesenregelung (AGB-Erweiterung)
Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Firma sind sämtliche während der Begleitung anfallenden Spesen durch den Kunden zu tragen.
Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschliessend:
· Eintrittsgelder
(z. B. Kino, Museen, Freizeitparks),
Die damit verbundenen Mietgeräte sind ebenfalls durch den Kunden zu übernehmen.
Die Erhebung erfolgt durch Rechnung und deren Quittung. Die Preise richten sich nach dem Dienstanbieter.
Es wird auf Vergünstigungen geachtet und allenfalls Begleitkarten/Personen genutzt.
Teilweise besitzt die Firma Jahreskarten.
Im Fall einer Stornierung der Buchung gehören die im Voraus bezahlten Karten von der Firma, dem Kunden und werden oder sind in Rechnung gestellt.
Die Firma kann diese Karten vom Kunden erwerben.
· Konsumationen
(z. B. Getränke, Verpflegung),
Der zu übernehmender Teil richtet sich nach der gleichwertigen Höhe des Kunden oder niedriger.
Die Erhebung erfolgt durch Rechnung und deren Quittung. Die Preise richten sich nach dem Dienstanbieter.
· Fahrtkosten
(z. B. Kilometerentschädigungen, ÖV-Tickets),
Fahrten mit dem Firmenfahrzeug werden mit 1.00 Fr/Km fakturiert.
Parkkosten werden voll fakturiert.
Mietfahrzeuge und ähnliches sind ebenfalls durch den Kunden zu übernehmen.
Institutionsfahrzeuge können genutzt werden, sofern die Institutionen diese der Firma kostenlos zur Verfügung stellen. Die Firma entrichtet für die Benützung der Institutionsfahrzeuge keine Entschädigung aus und nimmt an keiner Einführung teil. Der Fahrer der Firma ist auf die meisten Fahrzeuge geschult.
Die Erhebung erfolgt durch Rechnung und deren Quittung. Die Preise richten sich nach dem Dienstanbieter.
ÖV-Tickets etc. richten sich nach dem Dienstanbieter.
Es wird auf Vergünstigungen geachtet und allenfalls Begleitkarten/Personen genutzt.
· Vorschuss
Es ist möglich über die Firma einen Bargeldvorschuss oder eine Direktzahlung für spontane Einkäufe zu beziehen. Die Erhebung erfolgt durch Rechnung und deren Quittung.
Vorschüsse werden in der Höhe der Verhältnismässigkeit gegeben und wird durch die Firma entschieden.
· Schadensfälle
Verursachte Beschädigungen durch Kunden an Firmeneigentum werden nach Aufwand und den geltenden Firmenpreisen dem Kunden verrechnet.
Die Erhebung erfolgt durch Rechnung und deren Quittung.
· Unvorhergesehenes
Weitere durch die Begleitung verursachte, variabel entstehende Auslagen.
Die Spesen werden zusätzlich zur vereinbarten Preise geschuldet und nach der offiziellen Buchung der Dienstleistung separat in Rechnung gestellt.
· Spendengelder
Die Firma kann nach eigenem Ermessen, für den Kunden alle oben aufgeführten Spesen mit Spendengeldern übernehmen.
· Abschliessend
Firma wird unbezahlte Rechnungen einfordern und zukünftige Buchungen ablehnen oder sich auf den Vorkassenteil beschränken.